15-04-2019, 18:55
Das ist doch mal ein schöner Start in die Woche. Der VKH Antrag von meiner Ex ist von dem Amtsgericht abgebügelt worden.
Sinngemäß hat das Gericht dem Anwalt von der Ex seine Faulheit vorgehalten, daß er eben so gar nix dazu vorgetragen hat, was sich zwischen dem bestehenden Titel und heute verändert hat. Er hätte sich in die Entstehungsgeschichte des bestehenden Titels einarbeiten müssen, um die damaligen Verhältnisse mit denen von heute zu vergleichen. Es wäre nicht Aufgabe des Gerichts oder des Antragsgegners, ihm das abzunehmen. Es reicht nicht aus, einfach mal zu sagen, der Pflichtige verdient jetzt halt mehr. Ggf. stelle ich das noch bei den Gerichturteilen mit ein. Die Ex hat jetzt 4 Wochen Frist zur Beschwerde beim OLG.
Sinngemäß hat das Gericht dem Anwalt von der Ex seine Faulheit vorgehalten, daß er eben so gar nix dazu vorgetragen hat, was sich zwischen dem bestehenden Titel und heute verändert hat. Er hätte sich in die Entstehungsgeschichte des bestehenden Titels einarbeiten müssen, um die damaligen Verhältnisse mit denen von heute zu vergleichen. Es wäre nicht Aufgabe des Gerichts oder des Antragsgegners, ihm das abzunehmen. Es reicht nicht aus, einfach mal zu sagen, der Pflichtige verdient jetzt halt mehr. Ggf. stelle ich das noch bei den Gerichturteilen mit ein. Die Ex hat jetzt 4 Wochen Frist zur Beschwerde beim OLG.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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