16-04-2019, 11:31
(15-04-2019, 18:38)Papa schrieb: Deine Ausgangssituation ist sogar hervorragend. Schon mal keine Diskussion über Mehrbedarfe, etc.
Warte, bis das Jugendamt UVG Leistungen an die Ex überweist und dich zur Zahlung dieses Beitrags auffordert.
Und dann stockst du den Rest zum Leben auf. http://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-...index.html
Vielen Dank für den Link. Ich bin sprachlos und traue dem nicht. Sofern das wirklich so möglich ist, wäre das eine krasse Erleichterung.