17-04-2019, 09:01
Wenn schon, dann musst du es richtig machen:
Die Frau hat den Scheidungsantrag gestellt, Du musst bei Gericht! erklären, dass Du nicht mehr geschieden werden willst. Meinetwegen kannst Du das damit begründen, dass dir der Versorgungsausgleich zu teuer wird.
Dann passiert folgendes: statt einem Jahr Wartezeit werden es dann drei Jahre werden. Nach drei Jahren Trennung kann das Gericht die Scheidung aussprechen, ob es dir dann passt oder nicht. Bis dahin hast du drei weitere Jahre gearbeitet, weitere drei Jahre Rentenpunkte gesammelt - und darfst deiner Ex-Frau im Rahmen des Versorgungsausgleichs noch mehr abgeben als jetzt.
Oder aber deine Ex-Frau verdient in den nächsten drei Jahren mehr Geld als Du, erwirbt ihrerseits Rentenpunkte und darf dann an dich abgeben. Wenn das so ist, bist du auf dem richtigen Weg.
Die Frau hat den Scheidungsantrag gestellt, Du musst bei Gericht! erklären, dass Du nicht mehr geschieden werden willst. Meinetwegen kannst Du das damit begründen, dass dir der Versorgungsausgleich zu teuer wird.
Dann passiert folgendes: statt einem Jahr Wartezeit werden es dann drei Jahre werden. Nach drei Jahren Trennung kann das Gericht die Scheidung aussprechen, ob es dir dann passt oder nicht. Bis dahin hast du drei weitere Jahre gearbeitet, weitere drei Jahre Rentenpunkte gesammelt - und darfst deiner Ex-Frau im Rahmen des Versorgungsausgleichs noch mehr abgeben als jetzt.
Oder aber deine Ex-Frau verdient in den nächsten drei Jahren mehr Geld als Du, erwirbt ihrerseits Rentenpunkte und darf dann an dich abgeben. Wenn das so ist, bist du auf dem richtigen Weg.
Bibel, Jesus Sirach 8.1