17-04-2019, 21:48
Es ist echt unglaublich, aber ich schaffe es auch nicht um die Zahlungen herum zukommen, Den Unterhalt der Mutter habe ich noch geschafft nicht zu bezahlen, aber den Kindesunterhalt werde ich wohl zu 100% zahlen müssen. Auch wenn vor Gericht mir die Richterin sagt, es sei Gesetz, den Mindestunterhalt zu zahlen, was sie mir aber übel nahm, das ich der Richterin im Gerichtssaal an dem Kopf warf, dass sie als Richterin unter Eid vor Gericht lügen würde, da Ausdruck vorgelegt: die Düsseldorfer Tabelle kein Gesetz wäre, sondern nur ein Richtwert, soweit auch und das von der offiziellen Seite der Düsseldorfer Tabelle es im Gesetz steht es müsse zwischen nicht zu vermeidenden Kosten wie Immobilienkredite und anderen Schulden und dem Verdienst eine angepasste Zahlung erfolgen. Obwohl auch seit dem 01,01,2019 geschrieben steht: dass auch nun Zinsen und Tilgung angerechnet werden müssen und ich den Kredit schon 10 Jahre vor Geburt meines Sohnes auf mich alleine gemacht habe.
Doch dies wurde von der Richterin ziemlich angepisst ignoriert.
Auch die Rückstände gegenüber dem Jobcenter, welche nicht tituliert sind werden mir Gesetzwidrigkeit angerechnet, was auch nicht sein dürfte.
Wo auch ich nur noch zu meiner Anwältin, welche auch vor der Richterin zitterte sagte, das wir den Beweis haben, dass man als Mann wie gerade bewiesen keine Rechte hat.
Nun wird wieder ein Beschluss nächsten Monat ohne mich beschlossen.
Bis dahin werde ich wohl wieder in Berufung gehen, da sich mein Status von Arbeit nehmender zu Selbstständig geändert haben wird.
Da frage ich mich dann, wie bei einer frischen Selbstständigkeit der Unterhalt berechnet wird, da ja noch keine 3 Jahre vergangen sind???
Andererseits stelle ich mir die Frage, wenn Unterhaltszahlungen nichts mit Umgang zu tun haben, wäre es da nicht möglich gegen die EX zu klagen da sie ja diejenige ist, welche die Familie Zerrissen hat und es auch Schuld ist, dass wir in finanziellen Nöten gerate, was beim zusammen bleiben nicht der Fall wäre.
Hier wäre es ein Fall für das Strafgericht und nicht das Familiengericht.
Eine Kostenaufstellung bei mir in Belgien wäre Kein Kind zu Lasten: 1445€ verlorenen Steuervergünstigung pro Jahr, 256€ Unterhaltszahlung Monatlich, Entzug der Kindes 3000€/Jahr Schmerzensgeld, Zeitaufwändige Kosten der Schreiben und Lohnausfälle 4500€ / Jahr usw.
Wäre doch ein Schritt, dies zu fordern oder???
Doch dies wurde von der Richterin ziemlich angepisst ignoriert.
Auch die Rückstände gegenüber dem Jobcenter, welche nicht tituliert sind werden mir Gesetzwidrigkeit angerechnet, was auch nicht sein dürfte.
Wo auch ich nur noch zu meiner Anwältin, welche auch vor der Richterin zitterte sagte, das wir den Beweis haben, dass man als Mann wie gerade bewiesen keine Rechte hat.
Nun wird wieder ein Beschluss nächsten Monat ohne mich beschlossen.
Bis dahin werde ich wohl wieder in Berufung gehen, da sich mein Status von Arbeit nehmender zu Selbstständig geändert haben wird.
Da frage ich mich dann, wie bei einer frischen Selbstständigkeit der Unterhalt berechnet wird, da ja noch keine 3 Jahre vergangen sind???
Andererseits stelle ich mir die Frage, wenn Unterhaltszahlungen nichts mit Umgang zu tun haben, wäre es da nicht möglich gegen die EX zu klagen da sie ja diejenige ist, welche die Familie Zerrissen hat und es auch Schuld ist, dass wir in finanziellen Nöten gerate, was beim zusammen bleiben nicht der Fall wäre.
Hier wäre es ein Fall für das Strafgericht und nicht das Familiengericht.
Eine Kostenaufstellung bei mir in Belgien wäre Kein Kind zu Lasten: 1445€ verlorenen Steuervergünstigung pro Jahr, 256€ Unterhaltszahlung Monatlich, Entzug der Kindes 3000€/Jahr Schmerzensgeld, Zeitaufwändige Kosten der Schreiben und Lohnausfälle 4500€ / Jahr usw.
Wäre doch ein Schritt, dies zu fordern oder???