28-04-2019, 19:23
100% sichern geht nicht. Die beste Möglichkeit ist, per Ehevertrag eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft zu vereinbaren. Es ist "nur" der Zugewinnausgleich, der beim Haus Probleme macht.
Da drin muss die Klausel stehen, dass Gütertrennung gilt, falls die Ehe nicht durch Tod endet, sondern geschieden wird. Um den Ausschluss wirksam zu machen, sind weitere Voraussetzungen nötig, dargelegt in Urteilen des BGH vom 11.2.2004, Az XII ZR 265/02 sowie vom 6.10.2004, Az: XII ZB 57/03. Muss öffentlich beglaubigt werden, ihr müsst also zum Notar. Die Ausarbeitung des Texts bei bestehender Ehe sollte ausserdem gut beraten werden. Hier zu sparen lohnt ich nicht.
Da drin muss die Klausel stehen, dass Gütertrennung gilt, falls die Ehe nicht durch Tod endet, sondern geschieden wird. Um den Ausschluss wirksam zu machen, sind weitere Voraussetzungen nötig, dargelegt in Urteilen des BGH vom 11.2.2004, Az XII ZR 265/02 sowie vom 6.10.2004, Az: XII ZB 57/03. Muss öffentlich beglaubigt werden, ihr müsst also zum Notar. Die Ausarbeitung des Texts bei bestehender Ehe sollte ausserdem gut beraten werden. Hier zu sparen lohnt ich nicht.