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Umgangsrecht
#3
(29-04-2019, 19:56)saschi schrieb: Leider bin ich nicht in einer Rechtschutz, was die Sache jetzt wohl finanziell erleichtern würde.

Dazu kann ich dir sagen,  daß dir keine RS Versicherung eine familienrechtliche Auseinandersetzung bezahlt.

Zitat:Das kommende We wäre wieder mein reguläres Vater-We. Soll ich hinfahren? Müsste mich wieder beschimpfen lassen bzw. bekomme eine Mega Abfuhr und kann meine Tochter nicht sehen. Muss ich wohl durch und drüber stehen...

Ich denke, eine gerichtlicher Beschluß würde zumindest solche Diskussionen über ob und wann beenden. Allerdings kann die Mutter dann immer noch versuchen, den Umgang zu sabotieren. Dann ist das Kind plötzlich krank, wenn du kommst, und so weiter. Dagegen muß man dann konsequent gerichtlich, bzw. mit Ordnungsmitteln vorgehen. Die Frage ist, ob du den Willen hast, das lange Zeit für das Kind durchzustehen.
Ich würde am kommenden WE hinfahren, aber dann auch konsequent den Gerichtsweg beschreiten, wenn die Mutter zickt oder dir dann ggf. beim nächsten Mal das Kind nicht für Umgang herausgibt. Sonst wirst du immer wie ein Bär an der Nase von der Mutter herumgeführt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Umgangsrecht - von saschi - 29-04-2019, 19:56
RE: Umgangsrecht - von Olivier - 30-04-2019, 07:53
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