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Umgangsrecht
#4
Sich von der Ex beleidigen lassen, dann noch von Anderen, musst du sofort abstellen. Wieso hörst du dir das an und lässt dich so dumm anmachen? Verweigere dich, die Beleidigerin in Zukunft an Angesicht zu Angesicht zu sehen. Wenn sie was will, soll sie es schreiben. Ein Handy hat sie ja wohl. Eine 12jährige kann auch allein von der Haustür zum Auto laufen, wenn Umgang ist. Du kommst, bleibst um die Ecke stehen, Nachricht an Tochter dass du da bist, los gehts.

Es gibt auch Null Grund, mit ihr über deine Lebensweise, deine Beziehung zur Tochter oder sonstwas zu sprechen. Zu besprechen sind Umgangszeiten und auch das wird nicht mehr lange der Fall sein bei einer 12jährigen. Das kannst du in spätestens in ein, zwei Jahren direkt mit ihr vereinbaren. Oder es endet alles, in dem Alter löst sich der Kontakt sehr oft, wenn er vorher schon wackelig war und altersbedingt die Freunde wichtiger werden wie der Vater.

Das ist dein Problem, dass es offenbar keine fest vereinbarten Umgangzeiten gibt, die für dich tragbar sind. Jemandem, der bis 17 Uhr arbeiten muss Abholung um 15:30 zu verordnen, ansonsten fällt es flach, ist natürlich reine Provokation einer Person, die eine giftige Kindesmissbraucherin ist.

Angesichts des Alters des Kindes würde ich jetzt nur noch vor Gericht, wenn deine Tochter vor Gericht klare Aussagen machen kann, anstatt Quatsch der Mutter nachzuplappern. In dem Alter wird sie angehört und ihre Meinung ist wichtig. Hat sie aber den Miefkreis der Mutter nicht verlassen und lässt sich beeinflussen, bringt ein Gerichtsgang überhaupt nichts.
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Nachrichten in diesem Thema
Umgangsrecht - von saschi - 29-04-2019, 19:56
RE: Umgangsrecht - von Olivier - 30-04-2019, 07:53
RE: Umgangsrecht - von Sixteen Tons - 30-04-2019, 09:34
RE: Umgangsrecht - von p__ - 30-04-2019, 09:38
RE: Umgangsrecht - von HeinrichH - 30-04-2019, 11:01

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