30-04-2019, 11:41
(30-04-2019, 11:01)Arminius schrieb: Eingelenkt (wenn überhaupt!) wird erst ab OLG...darunter tantzt Du im Kreis.
Und für die Show mit einem Unterhaltsnachlass vor dem OLG muß man auch noch (mit)bezahlen.
Es gibt ja Richtwerte. Aber die werden von den Behörden eben einfach mal ignoriert oder durch Einkommensfiktion ausgehebelt.
Ich habe noch nirgendwo gehört oder gelesen, daß mal eine Behörde für eine falsche Unterhaltsberechnung haftbar gemacht wurde.
Jedenfalls nicht dann, wenn der Pflichtige zuviel bezahlt hat. Das hat allenfalls mal Unterhaltsberechtigte betroffen, weil z. B. das Jugendamt zuwenig Engagement bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen an den Tag gelegt hat.
Man muß sich dann eben gegen überzogene Forderungen wehren und Forderungen hinterfragen lassen. Z. B. hier.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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