30-04-2019, 12:20
(30-04-2019, 11:41)Sixteen Tons schrieb:(30-04-2019, 11:01)Arminius schrieb: Eingelenkt (wenn überhaupt!) wird erst ab OLG...darunter tantzt Du im Kreis.
Und für die Show mit einem Unterhaltsnachlass vor dem OLG muß man auch noch (mit)bezahlen.
Deswegen kannst Du ja auch erst einen "Krieg" vom Zaun brechen wenn die Gegenseite dich völlig Vernichtet hat...Du bekommst dann alles Beratungsschein, Verfahrenskostenhilfe...Pflichtverteidiger u.s.w.,u.s.w....
Meine § 170 StBG verfahren haben alleine dem Staat ca. 4536,80 Euro gekostet inkl. der Kosten f. die Staatsanwaltschaft für die Abfrage einzelner Positionen (Bank, Finanzamt u.s.w)
Leider wird dann nie bis zu Ende verhandelt...die Wissen das Du nichts mehr zu Verlieren hast.