30-04-2019, 14:23
Bitte nicht persönlich hingehen, @Aufstieg neigt offenbar dazu, zu viel mit der Polizei zu reden. Bei derartig schweren Beschuldigungen sollte man eisern schweigen und erst einmal herausfinden, was die Gegenseite festgestellt hat und behauptet. Die Suche nach "Akteneinsicht Internet" fördert anwaltliche Dienstleister zu Tage, die für 100 Euro NUR die Akteneinsicht beantragen und dir den digitalen Scan der Ermittlungsakte zusenden. Dann kannst du immer noch weiter entscheiden.
Aus deiner Sicht der Dinge "wir beide lagen voll angezogen mit Jacke auf dem Bett" kann im polizeilichen Bericht schnell "beide lagen halb bekleidet auf dem Bett, der Mann hatte das Kind an sich gepresst" werden. Du verstehst?
Zitat:Es besteht hier die Möglichkeit einen Verteidiger nur mit der Einholung der Akteneinsicht zu beauftragen.
Die Akte wird dem Verteidiger dann im Original übersandt. Es ist dem Verteidiger gem. § 147 StPO gestattet, Ablichtungen des Akteninhalts seinem Mandanten zur Verfügung zu stellen.
Daraus ergibt sich, dass der Verteidiger die Verfahrensakte in Kopie an seinen Mandanten aushändigen darf. Erst so, kann sich der Beschuldigte einen Überblick über den Tatvorwurf und die entsprechenden Beweismittel (Zeugenprotokolle, sonstige schriftliche Beweismittel) verschaffen und sich gegebenenfalls selber verteidigen.
Aus deiner Sicht der Dinge "wir beide lagen voll angezogen mit Jacke auf dem Bett" kann im polizeilichen Bericht schnell "beide lagen halb bekleidet auf dem Bett, der Mann hatte das Kind an sich gepresst" werden. Du verstehst?