30-04-2019, 15:29
(30-04-2019, 15:09)rockx schrieb: Heißt das das der Strafantrag nach § 170 StBG eingestellt wurde weil nichts zu holen war?
Nein...§ 170 StGB ist der Strafparagraph und § 170 StPO ist die Einstellung...
Bei mir wurden die Verfahren nach 1x nach § 153 StPO eingestellt (inkl. Kostenübernahne Staat)...3 x Nichteröffnungsbeschluss (Alle Kosten werden von der Staatskasse übernommen)...
Das "Unterhaltshuntingteam" war leider nicht in der Lage eine revisionsichere Anklageschrift zu formulieren.
Für die Eröffnung der Hauptverfahren habe ich immer selbst gesorgt...(NICHT NACHMACHEN!).
Ich hatte meine Gründe um in ein Hauptverfahren zu gehen.