02-05-2019, 11:48
(02-05-2019, 10:20)Markus Müller schrieb:(01-05-2019, 20:22)Papa schrieb: Vielleicht verstehe ich dein Jugendamt auch verkehrt, aber generell ist doch gut, wenn sie schreiben, dass du für einen Titel die Voraussetzungen nicht erfüllst oder?
Ich kenne mich da ja nicht aus, ist es denn gut wenn ich keinen Titel habe? Irgendjemand hat vorhin geschrieben "Ohne Titel kannst du den KU nicht beim JC absetzen." - wenn das wirklich so ist kann ich auch nicht aufstocken.
Ohne Titel muss die Gegenseite klagen, wenn sie mehr Geld oder eben auch einen Titel (wegen der sofortigen Vollstreckungsmöglichkeit) haben will. Wenn du ohne Titulierung an die KM den KU zahlst, wird das Jobcenter diesen Betrag nicht von deinem mtl. Einkommen bei der Berechnung des ALG II abziehen. Ist halt so, als würdest du private Verbindlichkeiten bedienen. Einen Titel kannst du kostenfrei beim Jugendamt erstellen lassen.
Wenn du keinen Titel willst, ist die KU-Zahlung sozialrechtlich nicht abzugsfähig. Daher hast du dann ggf. geringere oder eben gar keine ALGII-Ansprüche.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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