02-05-2019, 11:48
§170 greift nicht, weil du zahlst. Da geht niemand in den Knast...
Firmenwagen nicht zur privaten Nutzung. Da muss doch sicher was mit dem Chef gehen? Du musst schließlich bloß arbeitstechnisch damit rumfahren.
Wenn du nichts weiter unternimmst, wird munter weiter gepfändet. Hast du dein Konto schon in ein P-Konto umwandeln lassen?
Pflichtverteidiger gibt es nicht im Familienrecht. Du kannst dir einen anderen Anwalt suchen. Brauchen wirst du auf jeden Fall einen, weil bei Unterhaltssachen Anwaltspflicht herrscht.
Firmenwagen nicht zur privaten Nutzung. Da muss doch sicher was mit dem Chef gehen? Du musst schließlich bloß arbeitstechnisch damit rumfahren.
Wenn du nichts weiter unternimmst, wird munter weiter gepfändet. Hast du dein Konto schon in ein P-Konto umwandeln lassen?
Pflichtverteidiger gibt es nicht im Familienrecht. Du kannst dir einen anderen Anwalt suchen. Brauchen wirst du auf jeden Fall einen, weil bei Unterhaltssachen Anwaltspflicht herrscht.