02-05-2019, 11:56
Mandat entziehen bei Verfahrenskostenhilfe ist ein Riesenproblem. Ein Anwaltswechsel hat da hohe bis unmöglich hohe Hürden. Da es ein zivilrechtliches Verfahren ist, gibt es keinen Verteidiger und keinen Pflichtverteidiger. Das gibts nur im Strafrecht. Trittst du ohne Anwalt im Unterhaltsrecht auf, kannst du keine Anträge stellen und in einem bereits laufenden Verfahren wirst du ein Versäunisurteil kassieren. Einen neuen Anwalt musst du selber bezahlen.
Unfähige Anwälte sind ein häufiges Problem, vor allem wenn er nur VKH kassieren kann. Kannst du dokumentieren, dass er gegen deine Interessen gehandelt hat, dann melde das der Anwaltskammer und beginne ein Schadenersatzverfahren. Der Schadenersatz sind die Kosten für einen anderen Anwalt.
Unfähige Anwälte sind ein häufiges Problem, vor allem wenn er nur VKH kassieren kann. Kannst du dokumentieren, dass er gegen deine Interessen gehandelt hat, dann melde das der Anwaltskammer und beginne ein Schadenersatzverfahren. Der Schadenersatz sind die Kosten für einen anderen Anwalt.