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my story – Trennung → Thema Unterhalt
#8
(02-05-2019, 11:35)dd-man schrieb: Ich könnte meinem "Anwalt" das Mandat entziehen und selber den VKH-Antrag nochmal ans Gericht senden und um einen Pflichtverteidiger (kann fast nicht schlechter sein, oder?) bitten?

Nein, den Pflichtverteidiger gibts im STRAFVERFAHREN ! Das ist ZIVIL !


Soll ich noch irgendwelche Nachweise selber ans Gericht senden? Macht es Sinn, ein paar Kröten zu überweisen oder nichts mehr, wenn ich nicht kann und sie schon mein Gehalt pfändet?

Nein, macht keinen Sinn !

Eine Steilvorlage für §170 möchte ich erstmal vermeiden - ist gepfändeter Unterhalt gleichzusetzen mit "freiwillig" überwiesenem Unterhalt?

In meinen Augen hast Du das schon erfüllt...Zitat: "Ich habe meinen Job gekündigt und einen anderen Job entsprechend meiner Qualifikation angenommen. "...[...]...inkl. handschriftlichem Attest eines Psychologen, der bestätigt, dass der Jobwechsel aus gesundheitlichen Gründen notwendig war. AUFHEBEN ! Könnte HELFEN...Die Staatsanwaltschaft ist in der "Beweispflicht"...

Also machst Du keine Aussage im Falle einer "Einladung" der Unterhaltshunter.

Bezieht sich der vom Vollstreckungsrichter festgesetzte Selbstbehalt überhaupt auf das Nettogehalt oder kommt hier der tatsächliche Auszahlungsbetrag zum tragen?

850 d zpo reine Willkür...Darf aber den Sozialhilfesatz nicht unterschreiten.

Das Muster ist von Anfang an klar Geld ausnehmen und dann wegschmeissen...
Ich denke hier gibt es noch qualifiziertere Antworten...

Lg
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RE: my story – Trennung → Thema Unterhalt - von Arminius - 02-05-2019, 11:57
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