02-05-2019, 12:00
Die Sache mit der Privatnutzung des Firmenwagens wird so geklärt, dass in deinem Arbeitsvertrag steht dass eine private Nutzung verboten ist, bzw. nur nach schriftlicher Erlaubnis gegen Kostenersatz. So kommt man auch möglicherweise um die 1% Regelung herum.
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec...56342.html
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