03-05-2019, 13:56
Dingendsten Handlungsbedarf hast du beim Firmenwagen. Du wirst die Pfändung auf absehbare Zeit nicht los und dein Leben wird sich nur noch um den pfändungsfreien Betrag drehen. Der ist bei Unterhalt sowieso schon hungerniedrig und wird durch diesen idiotischen Firmenwagen noch niedriger. Der Punkt war absehbar; die Zeit die Änderungen jetzt kosten, spielt gegen dich, je länge es dauert desto mehr Minus bei dir. Option C ist ein Jobwechsel auf eine Stelle ganz ohne Firmenwagen, ansonsten ist nur Option A sinnvoll. Fahr lieber privat Dacia, wenn du ein Auto benötigst.
Wenn Kontenpfändung, dann bezieht sich die Pfändungsgrenze auf den unpfändbaren Restbetrag, der auf deinem Konto verbleiben darf und den du dann abheben kannst. Wenn Lohnpfändung, ist es das Geld, was dir der Arbeitgeber noch auszahlen darf. Den Rest hat er an den Gläubiger abzuführen.
Sei vorsichtig, dass du schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwirfst. Du willst jetzt noch Geld in einen Anwalt stecken. Das wichtigste Verfahren wäre aber die Abänderung des Erwachsenenunterhalts. Dafür sind die Erfolgaussichten schlecht. Oder das Juristengesockse lässt dich einfach verhungern, das ist die Standardstrategie, das tun sie ja bereits. Wenns runtergehen soll, hocken die Roben mit ihrem fetten Hintern auf weichen Polstern und schieben die Termine einfach. Es muss ja in unserem glorreichen Unterhaltsrecht alles durchs Gericht, den ganzen Mist haben die Roben restlos an sich gezogen.
Die Alternative wäre, die Spiele nicht mehr mitzuspielen. "Interner Wechsel" auf eine Stelle mit Mindestlohn, mit dem Forderungskram nur noch Grillfeuerchen anzünden, für den Kindesunterhalt ggf. Aufstocker werden. Das wäre der Weg gewesen, der spätestens bei der Trennung in die richtige Richtung geführt hätte. Der Wumms am Anfang hätte alle Forderungen im Keim erstickt und der ganze Rattenschwanz an Müll jetzt wäre gar nicht erst aufgetreten. Man legt eine gepflegte Pleite hin, die dafür sorgt dass die Ex und andere Zecken ausgenullt auf dem Boden der Realität auftreffen, später kommt man früher und schneller wieder hoch wie im langem Siechtum, während dem man mit langsam erlahmender Energie und wachsender Auszehrung Medusenunterhaltskopf um Kopf abschlägt, um zu beobachten wie sogleich neue Köpfe hervorwachsen.
Wenn Kontenpfändung, dann bezieht sich die Pfändungsgrenze auf den unpfändbaren Restbetrag, der auf deinem Konto verbleiben darf und den du dann abheben kannst. Wenn Lohnpfändung, ist es das Geld, was dir der Arbeitgeber noch auszahlen darf. Den Rest hat er an den Gläubiger abzuführen.
Sei vorsichtig, dass du schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwirfst. Du willst jetzt noch Geld in einen Anwalt stecken. Das wichtigste Verfahren wäre aber die Abänderung des Erwachsenenunterhalts. Dafür sind die Erfolgaussichten schlecht. Oder das Juristengesockse lässt dich einfach verhungern, das ist die Standardstrategie, das tun sie ja bereits. Wenns runtergehen soll, hocken die Roben mit ihrem fetten Hintern auf weichen Polstern und schieben die Termine einfach. Es muss ja in unserem glorreichen Unterhaltsrecht alles durchs Gericht, den ganzen Mist haben die Roben restlos an sich gezogen.
Die Alternative wäre, die Spiele nicht mehr mitzuspielen. "Interner Wechsel" auf eine Stelle mit Mindestlohn, mit dem Forderungskram nur noch Grillfeuerchen anzünden, für den Kindesunterhalt ggf. Aufstocker werden. Das wäre der Weg gewesen, der spätestens bei der Trennung in die richtige Richtung geführt hätte. Der Wumms am Anfang hätte alle Forderungen im Keim erstickt und der ganze Rattenschwanz an Müll jetzt wäre gar nicht erst aufgetreten. Man legt eine gepflegte Pleite hin, die dafür sorgt dass die Ex und andere Zecken ausgenullt auf dem Boden der Realität auftreffen, später kommt man früher und schneller wieder hoch wie im langem Siechtum, während dem man mit langsam erlahmender Energie und wachsender Auszehrung Medusenunterhaltskopf um Kopf abschlägt, um zu beobachten wie sogleich neue Köpfe hervorwachsen.