03-05-2019, 16:35
ein Tipp am Rande:
wenn dein Arbeitgeber dir als Firmenwagen keinen PKW, sondern einen LKW (fensterloser Kombi) überlässt, ist dieser nicht steuerpflichtig, da keine Privatnutzung erfolgt. Du benutzt das Auto vielmehr als Transportmittel für dein Werkzeug (als Handwerker) oder ähnlich.
wenn dein Arbeitgeber dir als Firmenwagen keinen PKW, sondern einen LKW (fensterloser Kombi) überlässt, ist dieser nicht steuerpflichtig, da keine Privatnutzung erfolgt. Du benutzt das Auto vielmehr als Transportmittel für dein Werkzeug (als Handwerker) oder ähnlich.
Bibel, Jesus Sirach 8.1