03-05-2019, 17:44
(03-05-2019, 17:24)dd-man schrieb: Und sie soll Gebühren vorstrecken müssen. Ihre Anwältin macht nämlich nen guten Job - und die soll richtig gut bezahlt werden dafür!!!
Bevor Du grosszügig bist. Hat Sie evtl einen Beschluss f. die Zwangsvollstreckungen der nicht begrenzt wurde. Vielleicht sogar inkl. beiordnung Rechtsanwalt ?