(08-05-2019, 14:16)p__ schrieb: Egal was, du bist nicht verpflichtet, erneut Auskunft zu geben.
Vorsicht, Vorsicht!
Thüringer Oberlandesgericht in seiner Entscheidung vom 30.08.2013 (Az: 30 WF 429/13)
(08-05-2019, 14:10)Badman schrieb: Ich weiß, Theo. Die Frage ist halt ob ihr Anwalt adäquat berechnet oder ob er sie bevorteilt.
Du musst die Berechnung des Anwalts ja nicht anerkennen. Wenn er Dich auffordert, einen bestimmten Betrag zu bezahlen, dann heißt das ja noch nicht, dass Du das auch zahlen musst.