08-05-2019, 14:34
Danke, das bestätigt meinen Rat gegen eine erneute Auskunft und verdeutlicht auch nochmal, warum ich so auf den Vertretungen herumreite. Denn dieses Verfahren hat genau diesen schizophrenen Zustand zur Grundlage, dass der Unterhaltsanspruch aufgeteilt wurde, was nur dann passiert wenn 1. Keine Beistandschaft besteht und 2. Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, weil ihn die Ex beantragt hat und 3. Sonst niemand die Finger drin hat, z.B. auch nicht das Jobcenter, das sich vielleicht den Rest gesichert hat.
Und genau deshalb ist bei einem Vertreter auch nur einmal Auskunft zu geben. Wir sind noch gar nicht so weit, dass klar ist ob hier ausnahmsweise eine Auftrennung der Ansprüche stattgefunden hat.
Und genau deshalb ist bei einem Vertreter auch nur einmal Auskunft zu geben. Wir sind noch gar nicht so weit, dass klar ist ob hier ausnahmsweise eine Auftrennung der Ansprüche stattgefunden hat.