Ich finde deine Beiträge super informativ und hilfreich p__ da steckt soviel verwertbares drin, dass ich sehr froh bin, hier um Hilfe gefragt zu haben. Selbstverständlich gilt es auch allen anderen Beteiligten, denen ich genauso für ihre Zeit und Mühe dankbar bin.
Ich will nur zwei Punkte zur Korrektur hervorheben. Zum einen ich habe einen Sohn, keine Tochter - auch wenn das jetzt keine große Relevanz vor dem Recht hat, aber nur der Vollständigkeit halber. Und der Textausschnitt wurde vom Verantwortlichen der JC an den Anwalt verfasst, nicht vom Jugendamt. Die spielen hier keine Rolle und sonderlich viel Hilfe ist da auch nicht zu erwarten. Das habe ich gestern nach dem Telefonat gemerkt, aber Hauptsache es wird protokolliert, dass ich an einer aussergerichtlichen Einigung + Mediation interessiert bin und Gesprächsbereitschaft zeige. Das ist mir wichtig.
Die Ansprüche gingen ans Jobcenter über und mir wurde ausdrücklich vom Jobcenter untersagt, Geld an die Mutter zu überweisen solange sie offiziell Leistungen vom JC bezieht. Daran habe ich mich auch gehalten. Bin auf der Arbeit, sonst würde ich schnell in den Unterlagen nachschauen ob das Jobcenter in ihrem Schreiben den Begriff "Beistandsschaft" verwendet hat. Weiss es leider nicht.
Ebenfalls habe ich mich über die Familienrichterin in ihrer Stadt informiert. Also in der ersten Instanz werde ich zerfetzt, das ist klar. Ihre Aussage im Fokus war im O-Ton "sie ist parteiisch für das Kind" und sinngemäss "die Barunterhaltzahler müssen manchmal damit leben, keine Umgänge zu bekommen". Ganz schön überheblich die Dame. Masst sich an im Interesse des Kindes entscheiden zu können. Vor OLG sollte es anders laufen denke ich. Oder hoffe es zumindest. Wird ein schwieriges Unterfangen, das ist mir klar.
Aber ewig schlucken kann ich auch nicht, dafür bin ich zu stolz.
Also, soll ich dem Jobcenter die Freigabe erteilen, meine Unterlagen die ich dort eingereicht habe, direkt an den Anwalt weiterzuleiten? Sagt es mir und ich mache es. Bin da wirklich nicht so bewandert wie ihr, Männer.
Ich will nur zwei Punkte zur Korrektur hervorheben. Zum einen ich habe einen Sohn, keine Tochter - auch wenn das jetzt keine große Relevanz vor dem Recht hat, aber nur der Vollständigkeit halber. Und der Textausschnitt wurde vom Verantwortlichen der JC an den Anwalt verfasst, nicht vom Jugendamt. Die spielen hier keine Rolle und sonderlich viel Hilfe ist da auch nicht zu erwarten. Das habe ich gestern nach dem Telefonat gemerkt, aber Hauptsache es wird protokolliert, dass ich an einer aussergerichtlichen Einigung + Mediation interessiert bin und Gesprächsbereitschaft zeige. Das ist mir wichtig.
Die Ansprüche gingen ans Jobcenter über und mir wurde ausdrücklich vom Jobcenter untersagt, Geld an die Mutter zu überweisen solange sie offiziell Leistungen vom JC bezieht. Daran habe ich mich auch gehalten. Bin auf der Arbeit, sonst würde ich schnell in den Unterlagen nachschauen ob das Jobcenter in ihrem Schreiben den Begriff "Beistandsschaft" verwendet hat. Weiss es leider nicht.
Ebenfalls habe ich mich über die Familienrichterin in ihrer Stadt informiert. Also in der ersten Instanz werde ich zerfetzt, das ist klar. Ihre Aussage im Fokus war im O-Ton "sie ist parteiisch für das Kind" und sinngemäss "die Barunterhaltzahler müssen manchmal damit leben, keine Umgänge zu bekommen". Ganz schön überheblich die Dame. Masst sich an im Interesse des Kindes entscheiden zu können. Vor OLG sollte es anders laufen denke ich. Oder hoffe es zumindest. Wird ein schwieriges Unterfangen, das ist mir klar.
Aber ewig schlucken kann ich auch nicht, dafür bin ich zu stolz.
Also, soll ich dem Jobcenter die Freigabe erteilen, meine Unterlagen die ich dort eingereicht habe, direkt an den Anwalt weiterzuleiten? Sagt es mir und ich mache es. Bin da wirklich nicht so bewandert wie ihr, Männer.