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Ex mit gemeinsamen Kind dreht klassisch am Rad - dringende Lösung gesucht
#19
Ein Anwalt kann erstmal alles rechnen und fordern. Wenn Du damit nicht einverstanden bist, weist Du das zurueck und dann wird im Zweifellsfall geklagt und der Richter entscheidet.

Nochmals, wenn die Kindbesitzerin nicht voellig durchgeknallt ist und nur "normal" boesartig, ist der gerichtliche Weg nicht der beste und vor allem auch teurer. Da laesst der kluge Mann lieber Fuenfe gerade sein und akzeptiert Umgang nach Gutsfrauenart solange der Umgang haeufig ist. Ist die Gutste allerdings Hardcoreborderlinerin und tendiert die Dinge zu ueberreissen, sollte manN den gerichtlichen Weg gehen. ABER dann auch richtig, sprich alles gleich auf den Tisch legen und mit allem "schiessen" was man hat. Solche typisch maennlichen Skrupel wie "waren zusammen in der Klinik, nach einem Vorfall, den ich nirgends erwähnen werde" sind unangebracht. Bei Gericht sollte manN es bei einem Versuch lassen, jahrzentelange Auseinandersetzungen bringen nur den finanziellen und seelischen Ruin. Sprich bekommt manN auch beim OLG nicht recht, sollte manN die Situation akzeptieren und eventuelle Konsequezen ziehen auch wenn diese hart sind.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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RE: Ex mit gemeinsamen Kind dreht klassisch am Rad - dringende Lösung gesucht - von kay - 08-05-2019, 16:05

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