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Anträge vor Gericht
#3
Das meinte ich nicht.

Stelle ich bei einem Amt in Deutschland einen Antrag für was auch immer, so habe ich doch das Recht auf einen Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid. Auch Gerichte sind öffentliche Behörden, also können die Anträge doch nicht einfach unter den Tisch fallen lassen und sich auch später im Urteil jeglicher Erwähnung nicht einfach entziehen. 

Ich hab ein Beispiel im Netz gefunden: Mann stellt Antrag auf Beratungshilfeschein. Ein Bescheid bleibt aus. Erst später, als er sich dann zwangsläufig einen Anwalt suchte, dieser nachhakte, weshalb der Antrag nicht beschieden wurde, hat das Gericht die Beratungshilfe abgelehnt, mit der Begründung, der Anwalt wäre nun ja bereits tätig. Ein höheres Gericht hat diese Ablehnung für ungültig entschieden, denn der ursprünglichen Antrag wurde rechtsfehlerhaft nicht beschieden wurden. 

Dies muss sich konsequent auf laufende Gerichtsverfahren doch übertragen lassen. Bescheidet ein Gericht gestellte Anträge schlichtweg nicht, wäre das was fürs BGH.
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Anträge vor Gericht - von IPAD3000 - 08-05-2019, 10:03
RE: Anträge vor Gericht - von Sixteen Tons - 08-05-2019, 11:16
RE: Anträge vor Gericht - von IPAD3000 - 10-05-2019, 17:38

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