11-05-2019, 13:07
(11-05-2019, 12:33)fragender schrieb: ICH GEB ENTGÜLTIG AUF
Jupp...Anwaltszwang !...Nein, Du musst nicht aufgeben ! Klagt nicht, Kämpft ! Wie kommst Du auf Kosten von 550,00 Euro ????????
titulierte Beträge = Anwaltszwang da Familiengericht Rechtsanwaltskosten, GVZ kosten = Vollstreckungsgegenklage
(KEINE rechtliche Gewährleistung!)
Du holst Dir einen Beratungsschein und gehst zu einem Anwalt...vorher "könntest" Du den gegnerischen Anwalt auffordern den Betrag zu ändern...
Du bekommst das Geld schon...Ich sehe hier viel Spass f. den Rechtsanwalt der gegenseite...