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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#67
Das ist nicht die Situation, um aufzugeben und damit Geld zu verschenken. Analysiere, was in der Vergangenheit schief lief, denn da lief bereits ständig sehr viel schief. Viel zuviel, um mit Pech erklärt zu werden. Es ist immer sehr einfach, die Ursachen immer auf die Gegenseite zu schieben und auch vielfach berechtigt, aber das hilft Null weiter. Ändere die Dinge mal auf deiner Seite, die du ändern kannst. So hast du zum Beispiel sehr oft irgendetwas Verselbständigtes gemacht. Fehler, du stolperst in ein Labyrinth in das du gar nicht wolltest. Stattdessen solltest du stetiges, stures Geradeausgehen stärker verinnerlichen.

Beispiel jetzt: Wir raten dir zu einem Antrag auf Grundlage von § 767 ZPO. Du gehst offenbar ins Amtsgericht und redest mit einer Rechtspflegerin, stellst dann einen Antrag auf ganz anderer Basis, der einen Anwalt benötigt wie sich später herausstellt. Und ich vermute, du warst auch nicht bei einer Rechtspflegerin, sondern in der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Das sind Unterschiede! Versuche doch mal, bei den korrekten Begriffen zu bleiben und den Kontext nicht immer abzuschneiden und zu vergessen, es ist unglaublich schwer einen Rat zu geben wenn die benutzten Begriffe quer durch den Bedeutungsraum wabern. Bei den früheren Fehlschlägen lief die gescheiterte Vorgehensweise fast deckungsgleich.

Wäre auch kein Problem, wenn nicht. In solchen Fällen rate ich zu einem Anwalt, der die Begriffe und Stossrichtungen korrekt anwendet, der Antragsteller muss das nicht, aber der Anwalt. Aber das geht nun bei dir auch nicht mehr. Hat man keinen Anwalt, braucht man wenigstens Verbündete vor Ort. Ein Beistand, Väterverein, reale Personen die deine Schwierigkeiten kennen.

Du kannst jetzt nochmal zur Vollstreckungsabwehrklage ohne Anwalt zurück oder für den jetzigen Antrag einen Anwalt beauftragen. Und dort würde ich einfach mal strikt geradeaus laufen und auch mal Flurschaden hinterlassen, statt immer nur ausgiebig zu fluchen und den Schwanz einzuziehen. Telefoniere diese Typen doch mal von oben nach unten ab, mach ein Gesprächsprotokoll und beschwere dich anschliessend bei der Anwaltskammer mit einer genauen Auflistung der Angerufenen und der Ausreden über die Arbeitsmoral der hiesigen Anwälte, wenn Rechtssuchende mit Verfahrenskostenhilfe kommen. Hast du einen Anwalt gefunden, jammere nicht, mach ihm klare Vorgaben, dokumentiere das. Der Notanwalt ist erst Plan C.

Lege auch den ständig betonten Opferstatus ab. Den hälst du fest wie einen Schatz. Hast du keine Lust, dann wirf hin, aber so dass keiner mehr etwas bekommt und bei allen kräftig Schulden entstehen. Als ich verarscht werden sollte, habe gut vorbereitet hingeworfen, statt Daueropfer zu spielen. Die Schulden sind längst gut fünfstellig, ich amüsiere mich darüber. Opfer, nein Danke. Jetzt haben die Anderen Mühe, dem Geld hinterherzurennen. Und kriegen trotzdem nichts, im Gegenteil, ich habe noch viel vor und es wird noch viel teurer und mühevoller für die.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von p__ - 11-05-2019, 16:07

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