13-05-2019, 15:04
Nein, nach der Unterschrift im Standesamt gibt keine Möglichkeit, die Ehe über eine Abkürzung zu beenden. Egal ob sie einen Tag oder fünfzig Jahre dauert. Du musst sofort das Trennungsjahr einleiten! Nachweisbare Trennung von Tisch und Bett. Und dann pünktlich nach ca. zehn Monaten den Scheidungsantrag stellen. Verläppere das bloss nicht. Geh zum Anwalt. Es herrscht Anwaltspflicht, da kommst du nicht drum rum, also drück das nicht weg.
Ja, aber den Scheidungsantrag kannst du erst neun oder zehn Monate nach der Trennung stellen. Der Stichtag ist also noch eine ganze Weile weg.
(13-05-2019, 14:53)Axel234 schrieb: Wenn ich Scheidungsantrag beim Anwalt stelle dann dürfte ich doch theoretisch das Grundstück kaufen, da der Antrag gestellt ist oder gilt doch nicht mehr als Zugewinn?
Ja, aber den Scheidungsantrag kannst du erst neun oder zehn Monate nach der Trennung stellen. Der Stichtag ist also noch eine ganze Weile weg.