13-05-2019, 19:43
Ergänzend wäre noch zu sagen, dass es zu mindestens auf dem Papier noch gewisse Werkzeuge gibt, die die Ex ggf. sensibilisieren könnten, wie da wäre Zwangsgeld und Haft bei Umgangsverweigerung.
Meist zahnlose Tiger, da dies nur in den seltensten Fällen auch umgesetzt wird und dann ist das Kind auch schon in den Brunnen gefallen. Sprich PAS im Endstadium. Ich hatte meine Tochter mit 1,5 Jahren Freitag-Sonntag bei mir.
Ich würde es durchziehen bis zum OLG. Sofern du es nervlich und finanziell stemmen kannst. Anwaltspflicht gibt es formal vor keinem Gericht, auch wenn dir dies die Famg gerne erzählen wollen, denn im GG steht "Das jedermann Anrecht darauf hat, von einem ordentlichen Gericht angehört zu werden". Sprich sie dürfen es dir nicht verweigern, dich anzuhören. Bei mir war es so, dass ich im Prinzip die komplette Vorarbeit für den Anwalt geleistet hatte und mich quasi besser in der Materie ausgekannt hatte wie er. Daher verlasse dich nicht darauf, was er tut, sondern bereite es im in Häppchen vor.
Meist zahnlose Tiger, da dies nur in den seltensten Fällen auch umgesetzt wird und dann ist das Kind auch schon in den Brunnen gefallen. Sprich PAS im Endstadium. Ich hatte meine Tochter mit 1,5 Jahren Freitag-Sonntag bei mir.
Ich würde es durchziehen bis zum OLG. Sofern du es nervlich und finanziell stemmen kannst. Anwaltspflicht gibt es formal vor keinem Gericht, auch wenn dir dies die Famg gerne erzählen wollen, denn im GG steht "Das jedermann Anrecht darauf hat, von einem ordentlichen Gericht angehört zu werden". Sprich sie dürfen es dir nicht verweigern, dich anzuhören. Bei mir war es so, dass ich im Prinzip die komplette Vorarbeit für den Anwalt geleistet hatte und mich quasi besser in der Materie ausgekannt hatte wie er. Daher verlasse dich nicht darauf, was er tut, sondern bereite es im in Häppchen vor.