14-05-2019, 22:15
Da stellt sich in einem ersten Schritt die Frage: wessen Einkünfte führen zu einer entsprechenden Steuerschuld?
Insbesondere im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Ehegatten Ist es empfehlenswert, zwar die Zusammenveranlagung zu wählen, um den maximalen Steuervorteil zu realisieren, gleichzeitig aber beim Finanzamt einen Aufteilungsbescheid im Sinne des Par. 268 AO zu stellen.
Dann haftet jeder nur für die von Ihm realisierten Einkünfte anteilig.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Ehegatten Ist es empfehlenswert, zwar die Zusammenveranlagung zu wählen, um den maximalen Steuervorteil zu realisieren, gleichzeitig aber beim Finanzamt einen Aufteilungsbescheid im Sinne des Par. 268 AO zu stellen.
Dann haftet jeder nur für die von Ihm realisierten Einkünfte anteilig.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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(Donovan)