15-05-2019, 18:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2019, 18:12 von Pistachio 00.)
(15-05-2019, 17:02)Aufstieg schrieb: Die Ergänzungspflegschaft vertritt das Kind. Damit das Kind verhört werden kann.Du bist recht wortkarg ...
Dann muss es einen Schriftwechsel zwischen Mutter und Staatsanwalt geben, in dem sie ihr Einverständnis zur Befragung des Kindes bereits verweigert hat.
Ob das so klug war, kann ich nicht beurteilen.
Hab ihr denn keinen Kontakt miteinander ?
Der JA-Termin dient dann wohl dazu, das sich Mutter und Ergänzungspfleger kennenlernen.
Wenn Du einen Anwalt beauftragst, dann bitte nur einen Strafrechtsanwalt, der mit solchen Anschuldigungen Erfahrung hat.
Gab es nur ein Vorgespräch oder hast Du bereits ein Mandat erteilt ?
(15-05-2019, 17:16)Bodenseebursche schrieb: Für die Behörden bist du der Täter, der verräumt werden muss.Biertischgeschwätz !
Die Daten kriegst du nie wieder aus dem Computer raus. Das Deine Frau zum JA-Gespräch geht ist quasi Harakiri.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel