20-05-2019, 10:44
@Axel234: Wenn Du mit Unterhaltsschulden leben kannst, den ganzen Stress rundum Pfändung etc. auf Dich nehmen kannst, ja. UHS verjähren nach 30 Jahren.
Den Staat interessiert nur, wenn weniger als der Mindest-Kindesunterhalt bezahlt wird, dann zahlt er Vorschuss.
Nicht gezahlter Ehegattenunterhalt lässt ihn hingegen eiskalt, da zahlt er nichts, außer man wird "Aufstocker".
Doch selbst dann sind die Leistungen geschenkt und müssen nicht zurückbezahlt werden.
Den Staat interessiert nur, wenn weniger als der Mindest-Kindesunterhalt bezahlt wird, dann zahlt er Vorschuss.
Nicht gezahlter Ehegattenunterhalt lässt ihn hingegen eiskalt, da zahlt er nichts, außer man wird "Aufstocker".
Doch selbst dann sind die Leistungen geschenkt und müssen nicht zurückbezahlt werden.