21-05-2019, 23:34
Den Weg, den das Kindergeld oder Teile davon nehmen ist nicht so wichtig, relevant ist in welcher Weise es wo angerechnet wird. Wenn du sowieso Unterhalts zahlen musst, würde ich mir einen zweiten Dauerauftrag sparen und das Kindergeld behalten, es stattdessen in den Unterhalt einrechnen. Und das ist auch einer der Knackpunkte. Da würde ich argumentieren, dass es im Wechselmodell bedarfsdeckend für das Kind zu zählen hat. Das gesamte (und nicht nur die Hälfte) Kindergeld wird also den Kinderbedarf mit decken.
Es ist natürlich richtig, dass du Ausgaben fürs Kind auch nachweisen können solltest, wenn du versuchst dass die berücksichtigt werden. Blosse Behauptungen, du würdest z.B. Essensgeld, Busfahrkarte etc. bezahlen könnte jeder machen. Zu ALG 2 fragst du am Besten die Dame vom Amt.
Es ist natürlich richtig, dass du Ausgaben fürs Kind auch nachweisen können solltest, wenn du versuchst dass die berücksichtigt werden. Blosse Behauptungen, du würdest z.B. Essensgeld, Busfahrkarte etc. bezahlen könnte jeder machen. Zu ALG 2 fragst du am Besten die Dame vom Amt.