22-05-2019, 07:10
(22-05-2019, 02:54)Zahlesel_RUS schrieb: Aktensicht habe ich nicht beantragt, ich habe keinen Bock Geld und Zeit zu verschwenden, genau wie einen Anwalt aus meiner Tasche zu
Geh zum Rechtsanwalt der soll sich Beiordnen lassen als Pflichtverteidiger ! Siehe dazu ausführungen hier !. Meiner Meinung nach wird die Anklageschrift nicht zugelassen. Es fehlt an allem !...
Ich gehe davon aus das der Beschluss vom 27.12.2017 ziviler Natur ist...Trotzdem war das keine "gute" Idee !...