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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
#20
Sich selbst anzeigen. Tse... Ja, ich weiß, dieser Tipp geistert noch herum.

Mal ein kleiner Vorgeschmack:

- Mir wurde mal ein Pflichtverteidiger abgelehnt, weil ich angeblich kein Rechtslaie mehr sei. Die Begründung fußte lediglich auf damaligen Schriftverkehr von mir. Auch deshalb, weil damals blöd und an Gerechtigkeit glaubend meinte, mich wortreich meldenj zu müssen. Aus Fehlern sollte man lernen.

- Die 800 € sind kein Vergleich zu dem, was Dir blüht. Gut investiertes Geld in Anbetracht der Tatsache des selbst Anzeigens. Somit auch selbst verschuldet.

- Als ich nach dem 1. Verfahren in Berufung gehen wollte, unterstellte mir der Amtsrichter, ich hätte einem Rechtsmittelbverzicht zugestimmt. Wusste nicht einmal damals, was das ist und hatte dies auch nie getan. Aber wer glaubt schon einem bösen Mann der Unterhalt nicht zahlen "will" ?

In diesen Verfahren muss der Angeklagte mit jeder Dreckigkeit rechnen, die die Menschheit jemals erfunden hat. Da wird eine Show abgezogen, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hat.

Möglicherweise bleibt Dir das jetzt erspart, wenn ein Anwalt mit kommt. Sofern er Ahnung in dieser Sache hat...
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RE: Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten? - von Nappo - 22-05-2019, 12:27

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