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Kindesunterhalt nach Hochzeit
#2
Ja, der Vorteil der neuen Steuerklasse geht voll in den Kindesunterhalt. Würden Nachteile entstehen (weil du z.B. eine gut verdienende Frau heiratest und in Steuerklasse 5 gehst), ist das jedoch kein Grund, den Unterhalt zu verringen. Höher immer, runter nimmer praktiziert es das Rechtsverdrehergesockse.

Ein neues Kind erhöht auch die Anzahl der Unterhaltsberechtigten und es kann sein, dass du eine Stufe tiefer bezahlen musst. In der Praxis aber oft dann doch nicht der Fall, vor allem wenn schon ein Titel besteht den man ändern müsste. Das wird dir dann sehr teuer gemacht oder ganz verwehrt.

Welche Risiken du mit Heirat und neuem Kind eingehst, dürfte dir bekannt sein. Aus deiner Einkommensfrage schliesse ich, dass deine Neue weniger verdient wie du. Das ist weiterer Risikofaktor mit vielen negativen Folgen für dich. Und sollte die Dame sogar nur im unteren Einkommensdrittel liegen, nur eine witzlose Ausbildung haben, keine eigenen Erwerbsdrang dann rate ich dir in aller Dringlichkeit, vor Projekten wie Heirat und Kind mit ihr Abstand zu nehmen.
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Kindesunterhalt nach Hochzeit - von Dr. Storage - 22-05-2019, 12:54
RE: Kindesunterhalt nach Hochzeit - von p__ - 22-05-2019, 13:31
RE: Kindesunterhalt nach Hochzeit - von Dummi67 - 31-05-2019, 11:19
RE: Kindesunterhalt nach Hochzeit - von Bitas - 03-06-2019, 18:49

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