22-05-2019, 15:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-05-2019, 15:40 von Zahlesel_RUS.)
(22-05-2019, 12:27)Nappo schrieb: In diesen Verfahren muss der Angeklagte mit jeder Dreckigkeit rechnen, die die Menschheit jemals erfunden hat.
kannst du bitte erläutern, wie hoch waren deine Schulden und was beim Gericht rausgekommen ist?
(22-05-2019, 11:40)HeinrichH schrieb: Ganz aktueller Artikel, lesenswert! Scroll mal runter zum Punkt Pflichtverteidiger. Kostet dich auch nix.
https://das-maennermagazin.com/blog/unte...g-170-stgb
danke, Punkte 9 und 10 nehme ich mit
Zitat:Dafür kann man einen Pflichtverteidiger beantragen (Urteil LG Bielefeld vom 10.11.2011 - 8 Qs 563/11, FamRZ 2012, 1175), weil auch im Unterhaltsrecht aufgrund schwieriger Sachlagen Anwaltszwang nach §§ 114 I, 111 Nr. 8 FamFG besteht. Diesem Anwalt muss man aber genau auf die Finger sehen.wie macht man das? geht es gerichtlich?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch