23-05-2019, 04:17
Heiraten ist toll ... freut sich die Ex.
Beschäftige dich mal mit dem Thema Familienunterhalt. Verdient deine neue Frau mehr, so wird dir die Differenz zu deinem Gehalt zu 3/7 angerechnet. Mag zwar derzeit nicht der Fall sein, aber denke dran, auch du könntest arbeitslos werden, berufs- oder erwerbsunfähig. Spätestens dann darf deine neue indirekt für die Ex zahlen. Selbstverständlich funktioniert sowas nicht andersrum, auf dem Ohr sind Richter dann taub. Schließlich geht KU immer vor Ehegattenunterhalt. Wird deine neue Frau also mal bedürftig, kannst du sie nicht finanziell unterstützen, eine solche zumindest nicht als Belastung abziehen. Wirst du bedürftig, darf sie zahlen ... echter Irrsinn oder?
Die Steuerklasse ist weniger das Problem. Gerechnet wird immer mit Steuerklasse IV/IV, egal ob du die 3 wählst oder nicht. Hat bei meinen Gerichten bisher nie für Diskussionsbedarf gesorgt. Mag andere geben, in zweiter Instanz aber nicht haltbar.
Kommst du mal in finanzielle Probleme und kannst den Unterhalt nicht voll zahlen, sorge unbedingt vor. Ehevertrag ist Pflicht, sämtliches Eigentum sollte gelistet werden, damit nicht das deiner Frau auch noch einen Kuckuck aufgeklebt bekommt. Heftet jede Rechnung über Neuanschaffungen ab, wer schlau ist, kauft alles über den Namen seiner Frau, um die materiellen pfändbaren Werte unpfändbar zu gestalten. Im Fall eines Besuchs des Gerichtsvollziehers solltest du für alles was ihr im Haushalt habt, die Eigentumsverhältnisse klar (als die deiner neuen Frau) belegen können. Beachte aber auch das Risiko, welches du damit aktiv eingehst, sollte deine Neue ebenfalls zu einer sich trennungswilligen Hexe mutieren. Dann ständest du mit nix da, vielleicht lässt sie dir wenigstens ein paar Unterhosen?
Und beantrage mit der Einkommensteuererklärung grundsätzlich die Aufteilung der Steuerschuld. So kann lediglich der Anteil einer evt. Rückerstattung gepfändet werden, welcher dir steuerrechtlich zusteht, heisst für die du selbst Steuervorauszahlungen geleistet hast. Erstattungen zugunsten deiner neuen Frau bleiben so unpfändbar. Gütertrennung ist absolute Pflicht. Getrennte Konten sind anzuraten. Gegenseitige Kontovollmachten aber völlig ok, damit bleibt das Konto deiner neuen Frau unpfändbar. Gegenseitigen Unterhaltsverzicht nimmt der Notar gerne mit auf, ist jedoch bezüglich Trennungsunterhalt sittenwidrig, so dass du gezwungen wirst, bei einer etwaigen erneuten Scheidung diesen auch zu fordern, sollte denn dann ein Anspruch zu deinen Gunsten bestehen (arbeitslos, krank, schlechter bezahlt etc.). Fiktiv wird der dann dem KU zur Verfügung gestellt. Niemand wird direkt an das Vermögen deiner Frau gehen können, sie werden aber so tun, also nähmst du sämtliche dir zustehenden Ansprüche ggü. deiner neuen Frau voll in Anspruch.
Denke nicht nur an das Heute. Morgen kannst du mit dem Auto an einen Baum fahren, übermorgen arbeitsunfähig sein, und dann überübermorgen trotzdem zahlen müssen, da die Gerichte dir fiktiv die finanzielle Unterstützung deiner neuen Frau anrechnen werden. Wie auch noch Taschengeldansprüche, Ersparnisse durch gemeimnsame Haushaltsführung etc. Wohnwertvorteile werden ebenfalls gern versucht anzurechnen, solltest du evt. in ihrem Haus mietfrei mitwohnen. Zulässig ist das aber nicht, freiwillige Zuwendungen Dritter sind nur anrechenbar, wenn diese ausdrücklich auch zur Erhöhung deiner Leistungsfähigkeit zum KU gewährt werden, was deine Frau lediglich verneinen muss. Die Rechtsgrundlage hierfür findest du regelmäßig in den Unterhaltsrechtlichen Richtlinien der örtlich zuständigen Familiengerichte.
Ich glaub das war alles, was ich bisher erleben durfte - dank meiner neuen Heirat. Bis auf den erneuten Scheidungsfaktor, in die Falle bin ich nicht getappt. Würde auch böse enden, auch für meine neue Frau, gerade weil ich arbeitsunfähig bin, mal abgesehen von meinen paar Büchern die ich ohne Gewinn verkaufe.
Viel Erfolg mit deiner neuen Ehe. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben. Ich bin bereits zum dritten Mal verheiratet und weiß, dass eine nochmalige Scheidung mir die Obdachlosigkeit bescheren würde.
Beschäftige dich mal mit dem Thema Familienunterhalt. Verdient deine neue Frau mehr, so wird dir die Differenz zu deinem Gehalt zu 3/7 angerechnet. Mag zwar derzeit nicht der Fall sein, aber denke dran, auch du könntest arbeitslos werden, berufs- oder erwerbsunfähig. Spätestens dann darf deine neue indirekt für die Ex zahlen. Selbstverständlich funktioniert sowas nicht andersrum, auf dem Ohr sind Richter dann taub. Schließlich geht KU immer vor Ehegattenunterhalt. Wird deine neue Frau also mal bedürftig, kannst du sie nicht finanziell unterstützen, eine solche zumindest nicht als Belastung abziehen. Wirst du bedürftig, darf sie zahlen ... echter Irrsinn oder?
Die Steuerklasse ist weniger das Problem. Gerechnet wird immer mit Steuerklasse IV/IV, egal ob du die 3 wählst oder nicht. Hat bei meinen Gerichten bisher nie für Diskussionsbedarf gesorgt. Mag andere geben, in zweiter Instanz aber nicht haltbar.
Kommst du mal in finanzielle Probleme und kannst den Unterhalt nicht voll zahlen, sorge unbedingt vor. Ehevertrag ist Pflicht, sämtliches Eigentum sollte gelistet werden, damit nicht das deiner Frau auch noch einen Kuckuck aufgeklebt bekommt. Heftet jede Rechnung über Neuanschaffungen ab, wer schlau ist, kauft alles über den Namen seiner Frau, um die materiellen pfändbaren Werte unpfändbar zu gestalten. Im Fall eines Besuchs des Gerichtsvollziehers solltest du für alles was ihr im Haushalt habt, die Eigentumsverhältnisse klar (als die deiner neuen Frau) belegen können. Beachte aber auch das Risiko, welches du damit aktiv eingehst, sollte deine Neue ebenfalls zu einer sich trennungswilligen Hexe mutieren. Dann ständest du mit nix da, vielleicht lässt sie dir wenigstens ein paar Unterhosen?
Und beantrage mit der Einkommensteuererklärung grundsätzlich die Aufteilung der Steuerschuld. So kann lediglich der Anteil einer evt. Rückerstattung gepfändet werden, welcher dir steuerrechtlich zusteht, heisst für die du selbst Steuervorauszahlungen geleistet hast. Erstattungen zugunsten deiner neuen Frau bleiben so unpfändbar. Gütertrennung ist absolute Pflicht. Getrennte Konten sind anzuraten. Gegenseitige Kontovollmachten aber völlig ok, damit bleibt das Konto deiner neuen Frau unpfändbar. Gegenseitigen Unterhaltsverzicht nimmt der Notar gerne mit auf, ist jedoch bezüglich Trennungsunterhalt sittenwidrig, so dass du gezwungen wirst, bei einer etwaigen erneuten Scheidung diesen auch zu fordern, sollte denn dann ein Anspruch zu deinen Gunsten bestehen (arbeitslos, krank, schlechter bezahlt etc.). Fiktiv wird der dann dem KU zur Verfügung gestellt. Niemand wird direkt an das Vermögen deiner Frau gehen können, sie werden aber so tun, also nähmst du sämtliche dir zustehenden Ansprüche ggü. deiner neuen Frau voll in Anspruch.
Denke nicht nur an das Heute. Morgen kannst du mit dem Auto an einen Baum fahren, übermorgen arbeitsunfähig sein, und dann überübermorgen trotzdem zahlen müssen, da die Gerichte dir fiktiv die finanzielle Unterstützung deiner neuen Frau anrechnen werden. Wie auch noch Taschengeldansprüche, Ersparnisse durch gemeimnsame Haushaltsführung etc. Wohnwertvorteile werden ebenfalls gern versucht anzurechnen, solltest du evt. in ihrem Haus mietfrei mitwohnen. Zulässig ist das aber nicht, freiwillige Zuwendungen Dritter sind nur anrechenbar, wenn diese ausdrücklich auch zur Erhöhung deiner Leistungsfähigkeit zum KU gewährt werden, was deine Frau lediglich verneinen muss. Die Rechtsgrundlage hierfür findest du regelmäßig in den Unterhaltsrechtlichen Richtlinien der örtlich zuständigen Familiengerichte.
Ich glaub das war alles, was ich bisher erleben durfte - dank meiner neuen Heirat. Bis auf den erneuten Scheidungsfaktor, in die Falle bin ich nicht getappt. Würde auch böse enden, auch für meine neue Frau, gerade weil ich arbeitsunfähig bin, mal abgesehen von meinen paar Büchern die ich ohne Gewinn verkaufe.
Viel Erfolg mit deiner neuen Ehe. Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben. Ich bin bereits zum dritten Mal verheiratet und weiß, dass eine nochmalige Scheidung mir die Obdachlosigkeit bescheren würde.