23-05-2019, 18:15
Jedenfalls ist das Thema Unterhaltspflichtverletzung sehr ausführlich in der faq behandelt und mein verlinkter Artikel ist noch ausführlicher. Wenn da etwas unklar ist, frage.
Eine Beurteilung, wie es dort laufen könnte ist nicht möglich. Sicher hast du oder dein Anwalt wie empfohlen Akteneinsicht genommen, dann wisst ihr ob der Staatsanwalt etwas mit Substanz vorbringen kann. Was dein Anwalt drauf hat, weiss ich auch nicht. Und auch nicht, ob du schon mal mit dem Strafrecht zu tun hattest. Es ist ein Unterschied, ob man zum ersten Mal Angeklagter ist oder schon etwas auf dem Kerbholz hat. Letzteres wäre ein Nachteil für dich.
Eine Beurteilung, wie es dort laufen könnte ist nicht möglich. Sicher hast du oder dein Anwalt wie empfohlen Akteneinsicht genommen, dann wisst ihr ob der Staatsanwalt etwas mit Substanz vorbringen kann. Was dein Anwalt drauf hat, weiss ich auch nicht. Und auch nicht, ob du schon mal mit dem Strafrecht zu tun hattest. Es ist ein Unterschied, ob man zum ersten Mal Angeklagter ist oder schon etwas auf dem Kerbholz hat. Letzteres wäre ein Nachteil für dich.