31-05-2019, 11:19
Hallo Dr. Storage,
Deine Zweitfamilie kommt unterhaltsechtlich immer nach der Erstfamilie.
Durch sogenannte Synnergieeffekte (gerichtsfest durch Rechtsprechung) würdest Du im Selbstbehalt um 300,- Euro gekürzt, dürftest keine Teilzeit,
kein Kindererziehungsjahr nehmen, wirst fiktiv auf Vollzeit berechnet.
Zum Unterhalt Deiner neuen Zweitfamilie könntest Du nichts Wesentliches mehr beitragen. Die Erstfrau freut sich. Sie erhält mehr.
Deine Neue Frau würde spätestens bei ihrem Einkommensteuerausgleich direkt and Deine Erstfamilie zahlen müssen.
Denn der "Gewinnn" wird Dir angerechnet und ihr zahlt an die Exe.
LG
PS.: Ein Fehler wird nicht dadurch besser, dass man ihn zweimal begeht.
Deine Zweitfamilie kommt unterhaltsechtlich immer nach der Erstfamilie.
Durch sogenannte Synnergieeffekte (gerichtsfest durch Rechtsprechung) würdest Du im Selbstbehalt um 300,- Euro gekürzt, dürftest keine Teilzeit,
kein Kindererziehungsjahr nehmen, wirst fiktiv auf Vollzeit berechnet.
Zum Unterhalt Deiner neuen Zweitfamilie könntest Du nichts Wesentliches mehr beitragen. Die Erstfrau freut sich. Sie erhält mehr.
Deine Neue Frau würde spätestens bei ihrem Einkommensteuerausgleich direkt and Deine Erstfamilie zahlen müssen.
Denn der "Gewinnn" wird Dir angerechnet und ihr zahlt an die Exe.
LG
PS.: Ein Fehler wird nicht dadurch besser, dass man ihn zweimal begeht.