31-05-2019, 15:13
Man weckt keine schlafenden Hände. Niemals, nimmer nicht. Gerade bei Schuldnerangelegenheiten. Jeder vertritt seine Interessen. So ist das Spiel. Als Schuldner spielt man bei solchen Sachen toter Mann.
Die Rückstände erscheinen noch in den 90ern oder frühen 2000ern aufgelaufen zu sein. Da meldet sich niemand mehr.
Bei Nichtvorliegen eines Titels, beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.
Hier gabs so etwas Ähnliches:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaeh...65577.html
Die Rückstände erscheinen noch in den 90ern oder frühen 2000ern aufgelaufen zu sein. Da meldet sich niemand mehr.
Bei Nichtvorliegen eines Titels, beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre.
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https://www.frag-einen-anwalt.de/Verjaeh...65577.html