01-06-2019, 13:29
Wie gesagt, trotz des Restrisikos würde ich GAR NICHTS machen. Selten, dass sich Gläubiger nach 14 Jahren nochmal melden. Bei Unterhalt allerdings kann das sein.
Ich behaupte: Das Jugendamt meldet sich nicht mehr.
Meldet sich die Ex persönlich, kann man mit einer Verwirkung durchkommen. Ich habe hier einen Freund in der Nähe wohnen, der ein ähnliches Problem hatte. Der Anwalt, den ich ihm empfahl, hat das Verfahren gewonnen. Die Gegenseite musste die Kosten tragen. Der Titel wurde einkassiert.
Meldet sich eines der Kinder, kommt es darauf an, welche Zeiträume sie begehren und was sie jetzt tun. (Laufender Unterhalt bei Studium zum Beispiel...) Ansonsten wird auch hier das Thema Verwirkung eines sein.
An ein Haus (Vermögensstock) können sie so schnell nicht gehen. Erst einmal würden sie es bezüglich Deines Einkommens versuchen und auch dann müssten sie das Verfahren erst einmal gewinnen. Siehe oben...
Nichts machen und abwarten. Wenn was kommt, dann weißt Du konkret was sie wollen. Dann solltest Du hier auch nochmal fragen.
Ich würde mich auf keinen Fall selbst melden !!!
Ich behaupte: Das Jugendamt meldet sich nicht mehr.
Meldet sich die Ex persönlich, kann man mit einer Verwirkung durchkommen. Ich habe hier einen Freund in der Nähe wohnen, der ein ähnliches Problem hatte. Der Anwalt, den ich ihm empfahl, hat das Verfahren gewonnen. Die Gegenseite musste die Kosten tragen. Der Titel wurde einkassiert.
Meldet sich eines der Kinder, kommt es darauf an, welche Zeiträume sie begehren und was sie jetzt tun. (Laufender Unterhalt bei Studium zum Beispiel...) Ansonsten wird auch hier das Thema Verwirkung eines sein.
An ein Haus (Vermögensstock) können sie so schnell nicht gehen. Erst einmal würden sie es bezüglich Deines Einkommens versuchen und auch dann müssten sie das Verfahren erst einmal gewinnen. Siehe oben...
Nichts machen und abwarten. Wenn was kommt, dann weißt Du konkret was sie wollen. Dann solltest Du hier auch nochmal fragen.
Ich würde mich auf keinen Fall selbst melden !!!