02-06-2019, 20:55
(01-06-2019, 13:29)Nappo schrieb: Wie gesagt, trotz des Restrisikos würde ich GAR NICHTS machen. Selten, dass sich Gläubiger nach 14 Jahren nochmal melden. Bei Unterhalt allerdings kann das sein.
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Ich bin dann mal das Restrisiko, denn ich habe die andere Perspektive und selber einen alten Titel (keine Unterhaltsschulden) aus dem Jahr 2004 als Gläubiger jüngst vollstreckt. Will hier keine Angst machen, sondern einen anderen Blickwinkel aufzeigen. Mitunter kommt der Schuldner nach vielen Jahren dann doch noch zu Geld, so wie hier.