03-06-2019, 15:36
Ich gehe jetzt mal von zwei Kindern aus.
Nein, jedes Kind hat einen eigenen Anspruch. Nix aufrechnen. Es sind verschiedene Gläubiger und verschiedene Schuldner. Ein Kind hat einen Anspruch an die Mutter, das andere Kind hat einen Anspruch an den Vater.
Nichts, die Beistandschaft für dieses Kind geht weiter.
(03-06-2019, 14:15)Marcus schrieb: Meine Frage nun: Ist es korrekt und möglich die Unterhaltsforderungen der beiden älteren Kinder, gegeneinander aufzurechnen? (Eines lebt dann bei mir, eines bei der Mutter),
so dass ich nur noch Barunterhalt für mein jüngstes Kind, dass ja ebenfalls mit der Mutter umzieht, bezahlen muss?
Nein, jedes Kind hat einen eigenen Anspruch. Nix aufrechnen. Es sind verschiedene Gläubiger und verschiedene Schuldner. Ein Kind hat einen Anspruch an die Mutter, das andere Kind hat einen Anspruch an den Vater.
(03-06-2019, 14:15)Marcus schrieb: Was passiert mit der Beistandsschaft, wenn ich den vollen Unterhalt für mein jüngstes Kind voll bezahlen kann?
Nichts, die Beistandschaft für dieses Kind geht weiter.