03-06-2019, 16:20
Hallo,
danke für die Einschätzung.
Es sind drei Kinder, aber es geht ja um die grundsätzliche Frage ob aufgerechnet werden kann.
Heißt das denn dann, wenn ein Teil der Kinder bei einem und ein Teil beim anderen Elternteil lebt und beide nicht leistungsfähig sind, den vollen Barunterhalt nach unterster Stufe DDT zu bezahlen, dann würde das JA an beide Elternteile UHV leisten?
Beistandsschaft ist ja nicht gleich UHV.
Grüße Marcus
danke für die Einschätzung.
Es sind drei Kinder, aber es geht ja um die grundsätzliche Frage ob aufgerechnet werden kann.
Heißt das denn dann, wenn ein Teil der Kinder bei einem und ein Teil beim anderen Elternteil lebt und beide nicht leistungsfähig sind, den vollen Barunterhalt nach unterster Stufe DDT zu bezahlen, dann würde das JA an beide Elternteile UHV leisten?
Beistandsschaft ist ja nicht gleich UHV.
Grüße Marcus