03-06-2019, 16:41
(03-06-2019, 16:39)Marcus schrieb: Das würde also bedeuten, dass es passieren kann, dass ich, weil für zwei Kinder evtl. ausreichend Leistungsfähig, den vollen Unterhalt bezahle, aber für das Kind welches bei mir lebt, nur UHV bekomme, weil die Mutter nicht leistungsfähig ist.
Genau das kann passieren.
Für die Mutter als Unterhaltspflichtige gelten dieselben Verpflichtungen, unter anderem gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Allerdings bekommen Jugendamt und Richter eine seltsame Beisshemmung, das auch durchzusetzen, wenn es eine Mutter ist. Da wird dann mehr Nachsicht geübt.