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Unterhaltsberechnung korrekt?
#8
@malko aka rastloser aka alte Socke,

Gehalt läuft in D, Auto auch, deswegen auch die 1% Regelung.
Das Brutto ist dem Dienstwagen angepasst, also voll abzugsfähig.
Nur unterm Strich bleiben dann halt die schmalen EUR 1.000,- netto übrig.

@p
Wo die Liebe nun mal hinfällt...
Kínder sind gemeinsame Welche, japanisches Recht ist ganz aussen vor.

Unterhaltsrechtlich also völlig i.O.?

Wenn man mit spitzen Bleistift und weiterhin bester Gesundheit (toi, toi, toi!) der Wertesten kalkuliert, bestehen dann nach 30 Jahren bei gleichbleibenden Voraussetzungen ca. EUR 4.608.000,- Unterhaltsschulden (ohne Zinsen und KU).

Gar nicht soooooo schlecht bei einem Netto von grad einmal EUR 1.000,-/Monat, wie ich finde.

Frage: Kann die Forderung der Unterhaltsschuld auf die Erben übertragen werden?

Master Chief
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Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Ralf G. - 05-08-2009, 05:30
RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Nero - 05-08-2009, 07:21
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