14-06-2019, 12:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-06-2019, 12:34 von Einszweidrei.)
Tja schwieriger Fall.
Versuchen die Mutter aufzufordern dem Urteil nachzukommen, dann JA einschalten und wieder zum Gericht.
Solange das Kind transportfähig und nicht ans Bett gefesselt ist, spricht nichts gegen den Umgang. Alternativ das WE abwarten und
dann die verlorene Zeit dranhängen. Musst du auch ein wenig abschätzen wie die Mutter tickt.
Ggf. kann es ja sogar sein, dass der Bruch gar nicht auf der Hüpfburg, sondern bei der Mutter passiert ist.
Halte ich jedoch für abwegig.
Edit: Lese grad das es ein Urteil vom OLG ist, also somit schwieriger Fall. Sprich definitiv die Mutter schriftlich auffordern und klarmachen, dass der Umgang nachzuholen ist. Damit du es nachweisen kannst.
Versuchen die Mutter aufzufordern dem Urteil nachzukommen, dann JA einschalten und wieder zum Gericht.
Solange das Kind transportfähig und nicht ans Bett gefesselt ist, spricht nichts gegen den Umgang. Alternativ das WE abwarten und
dann die verlorene Zeit dranhängen. Musst du auch ein wenig abschätzen wie die Mutter tickt.
Ggf. kann es ja sogar sein, dass der Bruch gar nicht auf der Hüpfburg, sondern bei der Mutter passiert ist.
Halte ich jedoch für abwegig.
Edit: Lese grad das es ein Urteil vom OLG ist, also somit schwieriger Fall. Sprich definitiv die Mutter schriftlich auffordern und klarmachen, dass der Umgang nachzuholen ist. Damit du es nachweisen kannst.