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Unterhalt und UG oder lieber ltd.
#10
@ Master
3.200 € klingen ganz nett, aber Du darfst die Kosten der Selbständigkeit nicht vergessen. Da kommt der Steuerberater, der IHK-Beitrag, die Gründungsgebühr etc. Dann können die paar hundert Euro, die Du Dir gerade schön rechnest, auch schnell wieder weg sein.

Deine Kinder kommen in die nächste Altersklasse oder brauche was extra und wieder geht die Diskussion um die Kohle los. Diesmal mit der Ex.

Spätestens wenn es der Ex besser geht als Dir, macht das zahlen keinen Spaß mehr -- schon garnicht, wenn die himlich was zur Seite schafft.

Deiner Ex- und Deinen Kinder wird in diesem Sozialstaat geholfen. Da würde ich mir keine Sorgen machen. Und wer weiß, wie sich alles entwickelt.

Ich würde weder mit meiner aktuelle Flamme und schon garnicht mit meiner Ex irgendwelche halbseidenen Geschichten machen. Mach Dich doch nicht gegenüber Deiner Ex erpressbar. Ich würde das auch nicht gerade in einem solchen Forum posten, wenn ich das vor hätte. Das Finanzamt kann sich das Geld 10 Jahre nach Abgabe der Steuererklärung zurück holen. In 2006 haben sich auch noch alle sicher gefühlt und dann kamen die CDs.

Ich sage Dir mal was ein Bekannter machen wollte.

1. Der wollte in die Selbständigkeit gehen. Als Gbr, UG oder GmbH war dem egal.

2. Der wollte seinen Vater und seine Mutter als Minijobber anstellen. Seine Eltern wollten ihm damals helfen, damit er die schwere Zeit übersteht. Bei Deinem Arbeitspensum brauchst Du definitiv Hilfe - also einen Minijobber. Ggf. ist Dein Vater Rentner und sucht so etwas.

3. Kosten für Auto, Arbeitszimmer, Putzmittel, Kaffee, Bewirtung, Fahrtkosten, etc. hat man i.d.R. als selbständiger. Das braucht man aber nicht zu faken. Ebenso braucht man Büromöbel, PC, Telefon, etc..

4. Reduzier Dich im Rahmen der Selbständigkeit einfach mal auf 40h und dann laß alle kommen, die Geld von Dir wollen. Das regelt sich. Da bin ich mir sicher.

Warum solltest Du 60h arbeiten? Das steht doch keiner durch -- schon garnicht während einer Trennung und mit 41.

Hol Dir nen Minijobber und ansonsten kannst Du nur das verteilen, was Du mit einer normalen 40h-Woche verdienst.
Ich kann da auch keinen Umgehungstatbestand erkennen. Es kann Dir ja keiner zumuten 60h zu arbeiten. Ich glaube Du brauchst 1-2-Minijobber -- aber nicht Deine Ex!
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RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von Alles-durch - 15-06-2019, 01:36
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 15-06-2019, 11:01
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 16-06-2019, 22:08
RE: Unterhalt und UG oder lieber ltd. - von p__ - 16-06-2019, 23:28

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