15-06-2019, 19:46
Die Rechtssprechung nutzt hier das sinnvolle Wort „unvorhergesehener“ Sonderbedarf. Sind die schulischen Leistungen schon länger mau, kommt der Nachhilfebedarf nicht überraschend. Die Mutter hätte durch Ansparen Vorsorge betreiben müssen
Bei der Klammer bekommt die Mutter die Kosten regelmäßig zum größten Teil zurück, nachdem die Klammer wieder draussen ist und ein Behandlungserfolg attestiert wurde, u.a. wird auch vom Zahnarzt regelmäßig geprüft, ob ordentlich geputzt wurde, um diesen Erfolg nicht im Keim zunichte zu machen. Hast du Einfluss auf die regelmäßige Zahnpflege? Wohl kaum. Wird die Mutter dir die Rückzahlung der Krankenkasse ebenfalls zugute kommen lassen? Wenn, steht allenfalls die Zwischenfinanzierung der Klammer im Raum. Dafür gibt es Kredite bei der Bank.
Eine Klammer ist also insgesamt gesehen kaum Sonderbedarf, unvorhersehbar sowieso nicht, da oftmals über Jahre hinweg bekannt, man nur abwartet, dass der letzte Milchzahn herausfällt.
Bei der Klammer bekommt die Mutter die Kosten regelmäßig zum größten Teil zurück, nachdem die Klammer wieder draussen ist und ein Behandlungserfolg attestiert wurde, u.a. wird auch vom Zahnarzt regelmäßig geprüft, ob ordentlich geputzt wurde, um diesen Erfolg nicht im Keim zunichte zu machen. Hast du Einfluss auf die regelmäßige Zahnpflege? Wohl kaum. Wird die Mutter dir die Rückzahlung der Krankenkasse ebenfalls zugute kommen lassen? Wenn, steht allenfalls die Zwischenfinanzierung der Klammer im Raum. Dafür gibt es Kredite bei der Bank.
Eine Klammer ist also insgesamt gesehen kaum Sonderbedarf, unvorhersehbar sowieso nicht, da oftmals über Jahre hinweg bekannt, man nur abwartet, dass der letzte Milchzahn herausfällt.