18-06-2019, 12:45
Ich habe die Nummer letztens mit einem Vater erfolgreich durchgezogen. Aber Du brauchst etwas Geduld, denn bevor Deine Klage nach § 1686 BGB Erfolg hat, musst Du erst alles andere versucht haben und dies nachweisen. Wobei das Gericht mit normal abgesendeten Schreiben (Einschreiben/Einwurf) kein Problem hatte.
Außerdem musst Du Dein Auskunftsbegehren genau darstellen und aufzählen. Und es muss sich um Angelegenheiten handeln, die nicht Dinge des alltäglichen Lebens sind. Deine aufgezählten gehören dazu.
Bei gem. Sorgerecht musst Du also auch die Schule, Behörden, Krankenkasse selbst anschreiben.
Bei fehlendem Sorgerecht nur die Mutter. Die anderen dürfen ja nichts sagen.
Wir hatten das gem. Sorgerecht
Wie folgt sind wir vorgegangen:
1. Schreiben an die Mutter. Nett, sachlich, fertig. Mit Fristsetzung 4 Wochen
2. Schreiben an das JA, weil die eine Familienhilfe mit Therapien (erfolglos) installiert hatten
3. Mutter antwortete nicht: Erneutes Schreiben, nochmal 2 Wochen Frist
4. JA hat geantwortet
5. Bei der Schule parallel angefragt. Die machten eine Diskussion draus. Entsprechend geantwortet. Antwort kam. Kind nicht mehr da. (Antwort per E-Mail) Alles ausdrucken!
6. Andere Schule angefragt. Insgesamt drei! Antworten: Ja; Zeugnisse: Immernoch keine
Antrag bei Gericht. In meinem Fall auf Auskunft und einstweiliger Anordnung wg. Umgang
Weil das JA selbst erfolglos versuchte heraus zu finden, auf welcher Schule das Kind jetzt ist und die Mutter sich auch dort als nicht gerade Zuarbeitend heraus stellte, waren die ganz schön angepisst. (Aber vorher natürlich den Vater ausgrenzen. Man kennt das ja)
Außerdem musst Du Dein Auskunftsbegehren genau darstellen und aufzählen. Und es muss sich um Angelegenheiten handeln, die nicht Dinge des alltäglichen Lebens sind. Deine aufgezählten gehören dazu.
Bei gem. Sorgerecht musst Du also auch die Schule, Behörden, Krankenkasse selbst anschreiben.
Bei fehlendem Sorgerecht nur die Mutter. Die anderen dürfen ja nichts sagen.
Wir hatten das gem. Sorgerecht
Wie folgt sind wir vorgegangen:
1. Schreiben an die Mutter. Nett, sachlich, fertig. Mit Fristsetzung 4 Wochen
2. Schreiben an das JA, weil die eine Familienhilfe mit Therapien (erfolglos) installiert hatten
3. Mutter antwortete nicht: Erneutes Schreiben, nochmal 2 Wochen Frist
4. JA hat geantwortet
5. Bei der Schule parallel angefragt. Die machten eine Diskussion draus. Entsprechend geantwortet. Antwort kam. Kind nicht mehr da. (Antwort per E-Mail) Alles ausdrucken!
6. Andere Schule angefragt. Insgesamt drei! Antworten: Ja; Zeugnisse: Immernoch keine
Antrag bei Gericht. In meinem Fall auf Auskunft und einstweiliger Anordnung wg. Umgang
Weil das JA selbst erfolglos versuchte heraus zu finden, auf welcher Schule das Kind jetzt ist und die Mutter sich auch dort als nicht gerade Zuarbeitend heraus stellte, waren die ganz schön angepisst. (Aber vorher natürlich den Vater ausgrenzen. Man kennt das ja)